Wer USB-Sticks für ein Unternehmen einkauft kommt zwangsweise mit diesem Thema in Berührung – ZPÜ-Gebühr (Vergütungspflicht für Aufzeichnungsgeräte, oft auch als Gema-Gebühr bezeichnet). Die ZPÜ erhebt diese Gebühren vom Importeur oder Hersteller für CDs, DVDs, PCs, MP3-Player, Festplatten, SD-Karten … und seit 2008 auch auf USB-Sticks.
Damals einigte man sich auf 0,10 € / Stk. bzw. 0,08 € / Stk. wenn der Importeur oder Hersteller einem der großen Verbände angehörte und so von einem Rahmenvertrag profitieren konnte.
Dann aber kündigte die ZPÜ die Verträge und forderte plötzlich im Juli 2012 für USB-Stick eine bis zu 1950% höhere Gebühr, also bis 1,56 € / USB-Stick (URL). Ob Gerechtfertigt oder nicht, darüber wird seither gestritten. Da das Thema im Ursprung durch das Urheberecht begründet ist, wurde das Deutsche Patent- und Markenamt als eine Art Schiedrichter einbezogen.
Heute, also Mitte 2017 scheint noch immer keine Einigung in Sicht und die Händler, Importeure und Hersteller, aber auch die Unternehmen die die USB-Sticks für verschiedene Zwecke einsetzen werden nach wie vor im rechtsunsicheren Raum gelassen. Welcher Werbemittelhändler weiß schon, dass er beim Handel mit USB-Sticks eigentlich eine Händlermeldung bei der ZPÜ abgeben müsste, um sich vor den Gefahren einer Mithaftung für die Abgaben des Importeurs bzw. des Herstellers zu schützen? (Bitkom Leitfaden)
Was bedeutet das nun aber für die Wirtschaft, wenn bei einem Elektronikartikel der heute 3-4 € kosten würde, dann 1,56 € aufgeschlagen werden muss, damit etwaige Urheberrechtsansprüche im Vorfeld pauschal abgegolten werden?
Was also wenn ein technisches IT-Produkt um mehr als 50% teurer wird, weil irgendwann jemand ggf. damit auch etwas kopieren könnte, das urheberrechtlich geschützt ist?
Fakt ist jedenfalls, dass diese Preisdifferenz und die Unsicherheit im Umgang mit den geforderten Abgaben, zu einer starken Wettbewerbsverzerrung geführt hat.
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